Reisebedingungen des Veranstalters

 

ars musica · Musik-und Kulturreisen GmbH

Hauptstr. 40, 50996 Köln

(Tel.: 0221-16865-300, Fax: 0221-16865-301)

 

Stand: 01.07.2010

 

1. Abschluss des Vertrages, Anmeldung und Zahlung des Reisepreises

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf der schriftlichen Form. Zum Zeitpunkt der Annahme wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag muss vor Reisebeginn bei uns eingehen. Die Zahlungen des Reisepreises sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines nach § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Die ars musica GmbH hält sich ausdrücklich an die Weisungen der gesetzlichen Insolvenzversicherung ‚Reisegarant’.

 

2. Reiseleistungen

Der vertragliche Leistungsumfang des Reisearrangements ergibt sich aus der Reise-/Leistungsbeschreibung sowie der Buchungsbestätigung. Änderungen der Angaben durch Mitteilung an den Kunden vor Vertragsabschluss bleiben vorbehalten.

 

3. Rücktritt

Der Reiseteilnehmer kann vor Reisebeginn jederzeit von seiner Anmeldung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, kann die ars musica GmbH anstelle der konkreten Berechnung eine pauschalisierte Rücktrittsentschädigung wählen. Die Pauschale berechnet sich – exklusive der nicht weiterveräußerten Eintrittskarten – pro angemeldeten Reisenden wie nachstehend: Bei Eingang der Rücktrittserklärung bis 30 Tage vor Reisebeginn von 10% des Reisepreises, mindestens 50,00 Euro pro Person, ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises. Die pauschalisierte Entschädigung wird unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ermittelt. Dem Reiseteilnehmer bleibt es nach § 309 Ziff. 5b BGB unbenommen, nachzuweisen, dass der ars musica GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. Die ars musica GmbH ist dem Reiseteilnehmer zur Absage der Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen, oder wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt wie z.B. Krieg erheblich erschwert wird. Die Erstattung von reservierten Opern-bzw. Konzertkarten kann nur bei Wiederverkauf erfolgen.

 

4. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der ars musica GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein auf das Verschulden des Leistungsträgers beruht. Gemäß §651h Abs. 1 BGB gilt die Beschränkung ausdrücklich nicht für Körperschäden.

 

5. Sonstiges

Für die Durchführung der Reise gelten § 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches - Reisevertragsgesetz - in der gegenwärtig gültigen Fassung. Die Beförderung in den von uns angemieteten Omnibussen erfolgt im Rahmen der Bestimmungen für den Mietwagenverkehr. Im Übrigen gelten, wenn obigem nicht widersprechend, die vom Deutschen Reisebürovorstand empfohlenen ‚Allgemeinen Reisebedingungen’ in der jeweils neuesten Fassung.

 

6. Besuch von Theater- und Konzertaufführungen sowie anderer kultureller Veranstaltungen

Für Titel-, Programm- oder Besetzungsänderungen oder für den Ausfall der Vorstellungen übernimmt ars musica keine Haftung. Diese Änderungen begründen auch keinen kostenfreien Reiserücktritt.

 

7. Gerichtstand

Der Kunde kann gegen die ars musica GmbH nur an deren Sitz klagen. Für Klagen der ars musica GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend – es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist es der Sitz der ars musica GmbH.